Vorteile und Mitarbeit an XUnternehmen

 

Adressaten des XÖV-Standards XUnternehmen sind insbesondere die OZG-Themenfeldverantwortlichen und OZG-Koordinatoren in den Ländern. Das Kerndatenmodell kann als Grundlage für die Umsetzung von Online-Diensten zu wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen dienen.

Besonders im Fokus der OZG-Umsetzung stehen die sogenannten „Einer für Alle“ (EfA)-Leistungen. Hier ist die Übermittlung von Daten zwischen dem Online-Dienst und den zuständigen Behörden von besonderer Bedeutung. Ziel ist hierbei, einen Standard zu etablieren, der einen reibungslosen Datenaustausch zwischen den Anwendungen und IT-Systemen in Bund und Ländern gewährleistet.

Die OZG-Abteilungsleiterrunde hat im Dezember 2020 Mindestanforderungen beschlossen, die ein Online-Dienst zur elektronischen Abwicklung von Verwaltungsleistungen im Rahmen des Konjunkturpaketes erfüllen muss, damit er als „EfA-konform“ gilt. Zwei dieser Anforderungen zielen besonders auf den Standardisierungsbedarf und die Schnittstelle zwischen Online-Antragsverfahren und Fachverfahren in den Behörden bzw. den zuständigen Stellen ab: 

      –  Anforderung Datenaustauschstandard 1 (DS 1): „Der
Online-Dienst MUSS über eine automatisierte Schnittstelle   die Antragsdaten in
einem standardisierten XML-Format (z.B. als Modul innerhalb eines XÖV-Standards
oder die XDatenfelder in einem XFall-Container) ausgeben, das von Fachverfahren
wiederum (halb-) automatisch eingelesen werden kann. Sofern es keine
Fachverfahren gibt, SOLL der Online-Dienst (zusätzlich) eine lesbare PDF-Datei
erzeugen.“

     –  Anforderung Datenaustauschstandard 2 (DS 2): „Sofern
kein Fachstandard existiert, MUSS ein Standardisierungsprozess für die
Datenschnittstelle aufgesetzt werden, der folgende Aspekte sicherstellen soll:
Planbarkeit, Verlässlichkeit, Verbindlichkeit, Finanzierung; […]“

XUnternehmen erstellt mit Unterstützung aus den Umsetzungsprojekten die Fachmodule und betreibt diese anschließend.

Sie sehen Bedarf für ein Fachmodul?

Voraussetzungen für die Prüfung des Bedarfs:

 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, befasst sich der Steuerungskreis mit der Bedarfsmeldung und bestätigt diese unter Berücksichtigung von Priorisierungskriterien und Ressourcenverfügbarkeit dem Bedarfsmelder. Die Umsetzung wird gemeinsam mit den Betreibern und dem Bedarfsmelder geplant. Im nächsten Schritt stellen die Bedarfsmelder die FIM-Stamm- oder OZG-Referenzinformationen für die Leistung bereit. Diese sind die Grundlage für die Datenmodelle der Fachmodule.

Bedarfe für die Aufnahme von Fachmodulen können über die Geschäftsstelle XUnternehmen angemeldet werden.

Erstellung des Fachmoduls

An den Arbeiten zum Fachmodul und der Qualitätssicherung vor der Veröffentlichung werden ein Expertengremium und eine Qualitätssicherungsinstanz beteiligt.

Das Expertengremium

Das Expertengremium unterstützt die Betreiber wesentlich bei den inhaltlichen Arbeiten am Kerndatenmodell sowie den Fachmodulen. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung, Erweiterung und Pflege von Fachmodulen sowie die Erweiterung und Pflege des Kerndatenmodells. Das Expertengremium wirkt in zwei Phasen des Lebenszyklus von Erweiterungs- und Änderungsanträgen mit:

    –   bei der Bewertung von Anträgen als Grundlage für die Release-Planung und

    –   bei der Umsetzung von Anträgen im Standard auf der Grundlage eines Release-Plans.

Das Expertengremium wird von den Betreibern organisiert.

Die Qualitätssicherungsinstanz

Prinzipdarstellung der Bearbeitung von Änderungsanträgen

Vor der Veröffentlichung des Standards tagt die Qualitätssicherungsinstanz (QS-Instanz), die die Eignung für die intendierte Aufgabe prüft. Sie ist unabhängig vom Expertengremium. Anders als das Expertengremium, welches als Arbeitsgremium nicht zu groß sein darf, bietet die QS-Instanz grundsätzlich alle vom Standard Betroffenen die Möglichkeit, das Ergebnis zu prüfen, Fragen zu stellen und Rückmeldungen zu geben.

Sie sind Hersteller und möchten sich am Qualitätssicherungsprozess zu den Fachmodulen beteiligen? Dann wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle XUnternehmen.

Die QS-Instanz ist nicht entscheidungsbefugt. Sie gibt dem Steuerungskreis (und den Betreibern) aber eine Rückmeldung über die zu erwartende fachliche Akzeptanz der Ergebnisse und ggf. noch erforderliche Änderungsbedarfe In ihr muss kein Konsens hergestellt werden, sie liefert ein qualitatives Votum.

Die QS-Instanz soll nur jeweils einmal vor einer Veröffentlichung einberufen werden, nachdem die inhaltlichen Arbeiten durch die Betreiber und das Expertengremium abgeschlossen sind und ein Release-Kandidat des Standards vorliegt.

Ist der QS-Prozess abgeschlossen, wird der Standard vom Steuerungskreis freigegeben und vom BMWi veröffentlicht.