Mit dem Kerndatenmodell XUnternehmen soll erreicht werden, dass übergreifend relevante Datenobjekte verlustfrei und semantisch korrekt vom Online-Formular und den relevanten Quellregistern bis zur Fachdatenschnittstelle übertragen und in die Fachverfahren integriert werden können. Das Kerndatenmodell ist somit grundsätzlich für alle Projekte und Vorhaben von Bedeutung, welche die Digitalisierung von wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen zum Gegenstand haben. Es unterstützt eine interoperable und wirtschaftliche Digitalisierung von wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen dadurch, dass
– es rechtlich und fachlich abgesicherte Definitionen für wiederkehrende Kerninformationen bereitstellt;
– es zu einer leistungsübergreifend einheitlichen und damit interoperablen und nachnutzbaren Umsetzung beiträgt;
– es als Referenzrahmen auch fachlich unterschiedliche, nicht zu vereinheitlichende Grundlagen zwischen verschiedenen Bereichen deutlich macht und erlaubt, Unterschiede und Übergänge einheitlich zu beschreiben.
Ziel des Kerndatenmodells ist, über Verwaltungsleistungen hinweg fachliche Konzepte zu identifizieren, die semantisch und hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Datenmodelle äquivalent sind bzw. hinreichend ähnlich sind, dass sie zu einem generischen informationstechnischen Kerndatenobjekt generalisiert werden können. Diese Kerndatenobjekte sollen für Digitalisierungsvorhaben, insbesondere die OZG-Umsetzung und die XÖV-Schnittstellenstandardisierung, bereitgestellt werden.
Der Anspruch des Kerndatenmodells ist nicht, an die Stelle der fachrechtlichen Grundlage oder der einschlägigen rechtlichen Kommentierung zu treten. Stattdessen soll es eine für die Zwecke der Informationsverarbeitung generalisierende Sicht oberhalb der verschiedenen Fachlichkeiten etablieren. Sofern Kerndatenobjekte auf einen der betrachteten fachlich-rechtlichen Bereiche nur mit semantischen Einschränkungen anwendbar sind und/oder dort unter einer anderen Bezeichnung verwendet werden, soll dies als rechtliche Kontextualisierung der Kerndatenobjekte festgehalten werden. Im aktuellen Stand des Kerndatenmodells ist die rechtliche Kontextualisierung noch nicht vollständig erfolgt und soll im Bund-Länder-Vorhaben fortgesetzt werden.
Das Kerndatenmodell soll Normbegriffe für die IT-Umsetzung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen einführen und anschlussfähig sein sowohl für die rechtlich-fachliche wie auch für die informationstechnische Seite. Zu diesem Zweck werden wiederkehrende
Fachkonzepte jeweils unter einem Normbegriff als Datenobjekt modelliert, welches eine verwaltungsleistungsübergreifend einschlägige semantische Beschreibung sowie die leistungsübergreifenden Eigenschaften des Fachkonzepts – Attribute und assoziierte Kerndatenobjekte – definiert.
Einen Foliensatz mit Erläuterungen zum Kerndatenmodell, erstellt anlässlich der Informationsveranstaltung zum Kerndatenmodell am 09.05.2023, finden Sie zum Download hier. (PDF, 798 KB)
Bereitstellung des Kerndatenmodells
Das Kerndatenmodell wird in drei Fassungen bereitgestellt:
1. als technologieneutrale Spezifikation
2. als Basismodul des XÖV-Standards XUnternehmen
3. als harmonisierte Datenfeldgruppen und Datenfelder im FIM-Baukasten.
Fachlichkeiten, die berücksichtigt werden
Bisher berücksichtigt sind:
– Gewerbeanzeige und Gewerbeüberwachung (Beteiligung XGA / XGewO)
– Erlaubnisverfahren der Gewerbeordnung (Beteiligung XGA / XGewO)
– Eintragung in die Handwerksverzeichnisse
– Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister (Datenübernahme)
– Unternehmernummer der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 136a SGB VII)
Geprüft werden:
– Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-ID-Nr) (§ 139c AO)
– Basisregister (UBRegG)
– Elster-Unternehmenskonto
Einbeziehung von Unternehmenskonto, Quellregistern und Nachweisregistern
Über den Bereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts hinaus werden im Kerndatenmodell zudem die Datenobjekte der wesentlichen Datenquellen für die betrachteten OZG-Leistungen im Sinne des Once-Only-Prinzips betrachtet. Dies gilt für die Unternehmensstammdaten (Unternehmenskonto im Allgemeinen, Elster-Unternehmenskonto, Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister).
Hier wird im Rahmen des Kerndatenmodells betrachtet, wie die Informationen aus diesen Quellen abgefragt werden und wie sie in eine Instanz des Kerndatenmodells überführt und integriert werden können. Auf diese Weise unterstützt das Kerndatenmodell OZG-Vorhaben durch eine gesicherte Vorgabe bei der Datenübernahme in Online-Dienste und entlastet die Vorhaben davon, diesen Aspekt immer wieder neu zu erarbeiten. Des Weiteren sollen in einer späteren Ausbaustufe in analoger Weise wesentliche Nachweisregister wie z. B. das Gewerbezentralregister (GZR) dauerhaft in die Betrachtung des Kerndatenmodells aufgenommen werden, um die Abfrage und Übernahme von Basis-Informationen aus diesen Nachweisregistern fachlich zu unterstützen. Dieser Beitrag ist wesentlich, da die betrachteten Verwaltungsleistungen im Allgemeinen ungleich komplexer als bürgerbezogene Verwaltungsleistungen hinsichtlich der in den Online-Diensten rechtsformabhängig zu berücksichtigen Subjekte und Rollen sind.
Eine erste Version des Kerndatenmodells wurde im März 2021 im XRepository bereitgestellt. Das Kerndatenmodell wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie herausgegeben.